Unsere Bildungsgänge werden bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung nach BAföG gefördert.
Im Bildungsgang „Abendrealschule“ ist die Förderung elternabhängig ab Semester 3 möglich.
Im Bildungsgang „Kolleg“ ist die Förderung von Semester 1 an möglich und elternunabhängig.
In den Bildungsgängen „Abendgymnasium“ und „Abitur online“ kann von Semester 4 an elternunabhängiges BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.