- mindestens 18 Jahre
- mittlerer Schulabschluss
- mindestens zwei Jahre berufliche Tätigkeit. Teilzeitjobs, Ausbildung, Haushaltsführung, FSJ, Work and Travel und Arbeitslosigkeit (anteilig) werden angerechnet.
(Studierende, die den Mittleren Schulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, müssen keine Tätigkeit nachweisen.)